(I) Allgemein

  1. In diesen Geschäftsbedingungen ist die Firma Baumhoff GmbH Informationstechnik, Schützenstr. 23, 57413 Finnentrop nachfolgend als B-IT bezeichnet.
  2. Die Bezeichnung „Kunde“ umfasst den Vertragspartner unabhängig von der Natur des Vertrages sowie diejenigen, an denen die Rechnung ausgestellt, die Ware geliefert oder an den sonst eine Mitteilung gerichtet wurde oder der bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt. Private Kunden lt. § 13 BGB sind als Verbraucher bezeichnet, gewerbliche Kunden lt. § 343 HGB als Kaufleute.
  3. Als „Ware“ werden die vom Vertrag erfassten Gegenstände, Programme und Leistungen bezeichnet.
  4. Alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der B-IT erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die Bestellung (online oder offline), erstmalige Zusendung, jedoch spätestens mit Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen durch B-IT, gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
  5. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Auftraggebers sind nur wirksam, wenn die B-IT diese für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennt. Eine solche Zustimmung kann insbesondere nicht aus einer Leistungshandlung abgeleitet werden.
  6. B-IT kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten übertragen. Der Kunde kann innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung widersprechen.
  7. Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der B-IT an Dritte abtreten; §354a HGB bleibt unberührt.

(II) Angebote, Preise, Vertragsabschluss

  1. Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen der B-IT sind – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – bis Vertragsschluss stets freibleibend und unverbindlich und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Die in Katalogen, Preislisten, Online-Shopsystemen oder anderem Werbematerial der B-IT enthaltenen Beschreibungen, Diagramme und Illustrationen sollen nur eine allgemeine Vorstellung der darin beschriebenen Waren vermitteln. Sie enthalten keine Erklärung oder Zusicherung der B-IT und werden nicht Vertragsbestandteil. Die B-IT behält sich das Recht vor, eventuelle Kalkulations- und Druckfehler zu berichtigen. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen die B-IT zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.
  2. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Sie verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich angegeben, zuzüglich den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere der gesetzlich gültigen MwSt., sowie zuzüglich Kosten für Fracht, Transport, Verpackung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten.
  3. Bei Laufzeitverträgen ist B-IT berechtigt, die Vergütung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und dann mit jeder Vertragsverlängerung anzupassen. Die Preisänderung wird dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus mitgeteilt. Falls er mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung, schriftlich zu kündigen.
  4. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Kunden vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.
  5. Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und Formänderungen behält sich die B-IT bis zur Lieferung vor.

(III) Zahlungsbedingungen

  1. B-IT akzeptiert ausschließlich die im Rahmen des Vertragsschlusses mitgeteilten Zahlungsweisen.
  2. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die B-IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% bei Verbrauchergeschäften gemäß § 13 BGB und 8% bei Handelsgeschäften gemäß § 343 HGB über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt der B-IT vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen der B-IT aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel.
  3. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
  4. Leistet der Kunde auf Rechnungen von B-IT nur teilweise und sind in der Rechnung auch Entgelte Dritter enthalten, so wird die Zahlung zuerst auf Forderungen von B-IT angerechnet, sofern der Kunde keine andere Bestimmung trifft.
  5. Wird ein vom Käufer ausgestellter Scheck von dem bezogenen Kreditinstitut nicht eingelöst oder wird eine vom der B-IT ausgestellte Bankabbuchung oder Lastschrift zurück belastet, egal aus welchem Grunde, ist die B-IT berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen zu berechnen. Für jeden Fall werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von Euro 15,00 inkl. MwSt. fällig, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Zur Bearbeitungsgebühr zählen auch die bei der B-IT entstehenden Kosten.

(IV) Lieferfristen, Termine, Höhere Gewalt

  1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen oder bestätigten Bestellung
  2. Lieferzeiten von bis zu vier Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Kunden von der Bestellung.
  3. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit die B-IT eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
  4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
  5. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allgemein unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die die B-IT nicht zu vertreten hat (insbesondere auch bei Streik oder Störung der Verkehrswege) soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der B-IT und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die B-IT dem Kunden baldmöglichst mit.

(V) Versand, Gefahrenübergang, Abnahme

  1. Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart durch die B-IT ohne Haftung für billigste Verfrachtung.
  2. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschließlich der Beschlagnahme auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch die B-IT erfolgt.
  3. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der B-IT mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
  4. Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, so ist die B-IT berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder selbst zu verwahren. Die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5% des Kaufpreises je Monat, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind. Die B-IT ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Kunden als Mindestschaden 20% des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren Schadens in Rechnung zu stellen.

(VI) Transportschäden

  1. Transportschäden können grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn sie B-IT vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Erhalt der Ware, schriftlich oder per Email angezeigt werden, wobei es zur Fristwahrung auf die rechtzeitige Absendung der Anzeige ankommt.
  2. Es obliegt dem Kunden, bei Sendungen, die durch einen Paketdienst befördert werden, von außen sichtbare, wie auch erst bei Paketöffnung feststellbare Transportschäden sofort nach Erhalt der Sendung in Form einer Niederschrift bei der B-IT sowie dem Transportunternehmen bekannt zu geben. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten hat den Ausschluss eines Ersatzanspruchs zur Folge.
  3. Hat der Kunde in vorgegebener Frist mitgeteilt, dass die Ware auf dem Postweg beschädigt oder verloren gegangen ist, so wird B-IT unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Wiederbeschaffung ergreifen. B-IT ist nicht verpflichtet, eine Ersatzlieferung an den Kunden durchzuführen oder den Kaufpreis an den Kunden zurückzuerstatten, solange der Transportschaden nicht eindeutig festgestellt oder ein Nachforschungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde.

(VII) Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer Saldoforderung.
  2. Vor Eigentumsübergang ist der Kunde zu Verfügungen über die Ware nicht berechtigt. Solange B-IT noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde B-IT unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei sonstiger Gefährdung der Erfüllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen Verstößen des Kunden gegen die ihm ansonsten obliegenden Verpflichtungen, ist die B-IT berechtigt:
    • die Ermächtigung zur Veräußerung oder Ver-/ Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen;
    • die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zu verlangen, ohne dass diesem gegen den Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten;
    • Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;
    • die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verkaufen und den Erlös gegenzurechnen. Falls eine Vorbehaltsware bereits im Gebrauch war, kann eine Rücknahme höchstens zu dem von uns festgestellten Restwert erfolgen. Falls der Kunde den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der Restwertfeststellung eines neutralen Sachverständigen. Diese Feststellung ist für beide Seiten verbindlich. Die Kosten für den Sachverständigen hat unser Vertragspartner zu tragen. Sämtliche hierdurch entstandenen Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zzgl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die B-IT höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist.
  4. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag
  5. Die B-IT ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird damit ausdrücklich widersprochen.

(VIII) Haftung

  1. Die B-IT haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Vertrages.
  2. Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. Die B-IT haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung der B-IT sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welche(r) wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzugs nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
  4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die die B-IT, deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gilt folgendes:
    • B-IT gewährleistet die Unterhaltung einer Haftpflichtversicherung für IT-Betriebe, derzeit über die HISCOX Insurance Company Ltd. in München. Darüber hinaus sind Vermögensschäden versichert. Kann B-IT Deckung aus dieser Versicherung im Schadens- oder Haftungsfalle erzielen, verpflichtet sie sich unbeschadet der weiteren Ausführungen in den Klauseln 8 und 9 der AGB zur Ausgleichung bis zur Höhe der maximal erzielbaren Versicherungshaftungssumme. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
    • Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
    • Für andere Schäden als Vermögensschäden haftet die B-IT für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten und für entsprechendes Verhalten ihrer Erfüllungsgehilfen; ferner haftet die B-IT für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in den beiden letztgenannten Fällen jedoch nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
  5. Bei der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist der Schadensersatz vertragstypisch zu bewerten jedoch auf die maximale Höhe der vereinbarten Leistung begrenzt.
  6. Für Vermögensschäden gleich welcher Art und Höhe wird keine Haftung übernommen.
  7. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Lieferung oder der Durchführung der beanstandeten Leistung.
  8. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

(IX) Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungszeit bei Verbrauchern beträgt 24 Monate bei Neuware und 12 Monate für gebrauchte Waren.
  2. Die Gewährleistungsfrist ist auf 12 Monate verkürzt, soweit es sich um Handelsgeschäfte mit Kaufleuten handelt.
  3. Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende unselbstständige Garantie wird nur bei besonders bezeichneten Waren bzw. bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt.
  4. Von der Gewährleistungs- oder Garantiepflicht ausgeschlossen sind:
    • Schäden und Verluste, die durch Vertragsware, ihren Gebrauch entstehen oder durch natürliche Abnutzung
    • Schäden, die auf Modifikation, Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag, eingedrungene Flüssigkeiten etc. zurückzuführen sind
    • unsachgemäß durchgeführte Reparaturversuche sowie sonstige Eingriffe von Kunden oder anderen nicht ermächtigten Personen
    • Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und der Einsatz ungeeigneter oder minderwertiger Ersatzteile, Betriebsstoffe oder Verbrauchsmaterialien
    • Transportschäden
    • Schäden durch Nichteinhaltung der Betriebsvorschriften wie die beim Kunden durch Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse entstanden sind oder sonstiger schlechter Instandhaltung der Ware durch den Kunden
    • Waren, für die handelsüblich keine Garantiepflicht besteht (Verschleißteile wie z.B. Toner, Bildtrommeln, Farbbänder, Aufzeichnungskassetten, Druckköpfe, Batterien, Akkus, u.a.)
    • Ansprüchen wegen geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber den Katalogen, Werbematerialien, Mustern etc.
  5. Für Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile oder Austausch haftet die B-IT im gleichen Umfang wie für die ursprüngliche Ware bis zum Ablauf von drei Monaten nach Lieferung des Ersatzteils bzw. Ersatzgerätes oder nach Durchführung der Nachbesserung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Lieferungsgegenstand. Durch Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten im Zuge der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
  6. Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen, Beschaffenheit und zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung innerhalb einer Woche, beginnend mit dem Eingangstag der Waren bei dem Kunden, durch schriftliche Anzeige an die B-IT zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel binnen Wochenfrist nach ihrer Entdeckung. Die Untersuchungspflichten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.
  7. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der B-IT Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung unter der Voraussetzung, dass der Kunde das mangelhafte Produkt bzw. Produktteil mit einer Fehlerbeschreibung sowie der Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an die B-IT zurückgesandt hat. Bei dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist, wird dem Kunden das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.
  8. Gibt der Kunde der B-IT keine Gelegenheit, sich von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.
  9. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
  10. Zum Zwecke der Nachbesserung erforderliche Aufwendungen wie Transport- oder Wegekosten trägt der Kunde.
  11. Im übrigem werden die über die Nachbesserung und Ersatzlieferung hinausgehenden Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt B-IT keine Haftung für Folgeschäden, weder für mittelbare noch unmittelbare, Haftung für gespeicherte Daten und Verluste hieraus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens B-IT vorliegt.
  12. Gewährleistungsansprüche gegen B-IT stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
  13. Ergibt die Überprüfung eines gezeigten Mangels, dass ein Gewährleistungs-/Garantiefall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu unseren jeweiligen Sätzen sowie die Fracht- und Versandkosten zu Lasten des Kunden.

(X) Rückgaben / Rücksendungen

  1. Von der B-IT gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch diese zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden, inklusive der Originalverpackung, den Schutzfolien und dem vollständigen Lieferumfang, so dass ein Wiederverkauf nicht beeinträchtigt wird.
  2. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% (mindestens 15,- Euro) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben.
  3. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.
  4. Alle Rücksendungen an die B-IT reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen die B-IT frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z. B. Zustellgebühr) erreichen.

(XI) Datenschutz

  1. Die B-IT speichert Daten ihrer Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der §§ 28, 34 Bundesdatenschutzgesetz elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
  2. Die B-IT wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
  3. Die B-IT wird weder diese Daten, noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden, ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als die B-IT verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren.

(XII) Schlussbestimmung

  1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem materiellem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
  2. Ist der Kunde Vollkaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Lennestadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der B-IT. B-IT behält sich vor, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
  3. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.